precht24

Vertrauensbeweis

Sicherheit und Berufsrecht

Anwälte kaufen keine Innovation, sie kaufen Kontrolle. Diese Seite legt offen, wie precht24 mit Mandantendaten umgeht und welche berufsrechtlichen Pflichten dabei greifen.

§ 203 StGB

Das Berufsgeheimnis bleibt gewahrt

Nach § 203 StGB dürfen Anwälte fremde Geheimnisse nicht unbefugt offenbaren. Wer Software einsetzt, muss deshalb sicherstellen, dass Mandantendaten nicht an Unbefugte gelangen.

precht24 ist genau darum herum gebaut: Die Verarbeitung bleibt in Deutschland, es gibt keine Weitergabe an Dritte, und Eingaben werden nach der Verarbeitung gelöscht. Die technische Architektur trägt die Verschwiegenheitspflicht mit, statt sie auszuhebeln.

§ 43e BRAO

Vertraglich abgesichert, schriftlich dokumentiert

§ 43e BRAO erlaubt die Inanspruchnahme von Dienstleistungen, wenn die Verschwiegenheit gewahrt bleibt. Die KNKA GmbH verpflichtet sich vertraglich zur Verschwiegenheit, wird in Textform belehrt und schliesst mit jeder Kanzlei eine Vertraulichkeitsvereinbarung.

Sie erhalten die Vertragsunterlagen vor der Bestandsaufnahme, nicht erst danach. Ihre Kanzleileitung kann die Zusammenarbeit so prüfen, wie sie jeden anderen Dienstleister prüft.

Technik

Technische und organisatorische Maßnahmen

Verarbeitung in Deutschland

Sämtliche Verarbeitung findet in Rechenzentren in Deutschland statt. Es gibt keinen Drittlandtransfer.

Kein Training auf Mandantendaten

Eingaben aus Ihrer Kanzlei werden nicht zum Training von Modellen genutzt. Ihr Aktenbestand bleibt Ihr Aktenbestand.

Löschung nach Verarbeitung

Eingaben und Zwischenergebnisse werden nach Abschluss der Verarbeitung gelöscht, nicht dauerhaft vorgehalten.

Verschlüsselte Übertragung

Daten werden ausschließlich verschlüsselt übertragen und verschlüsselt gespeichert.

Zugriffskonzept

Zugriffe auf die Suite folgen den Rollen Ihrer Kanzlei. Jeder Zugriff ist einem Benutzerkonto zugeordnet.

Protokollierung

Die Arbeit der Agenten ist nachvollziehbar protokolliert. Sie können prüfen, was wann verarbeitet wurde.

Prüfen Sie uns, bevor Sie uns trauen.

Im Erstgespräch beantworten wir die Fragen Ihrer Kanzleileitung und Ihres Datenschutzbeauftragten, so detailliert wie nötig.